Freie Lizenzen vs. gemeinfrei

Mit einer freien Lizenz erlaubt die Rechteinhaberin oder der Rechteinhaber jedermann die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Dabei kann er bestimmte Nutzungsmodalitäten (z.B. speichern, teilen, bearbeiten) erlauben oder verbieten. Beispielsweise ist bei einer CC BY-ND-Lizenz die Bearbeitung des Werkes untersagt und bei allen anderen Nutzungen die Nennung der Urheberin oder des Urhebers verpflichtend.

Eine freie Lizenz macht das geschützte Werk also nicht gemeinfrei. Die Rechtsposition der Urheberin oder des Urhebers bleibt vielmehr bestehen. Die Missachtung der Bedingungen einer freien Lizenz stellt daher einen Urheberrechtsverstoß dar, der zu Unterlassungs- oder sogar Schadensersatzansprüchen führen kann.

Demgegenüber hat das Copyright-Zeichen © eine gegenteilige Bedeutung: Es kennzeichnet Inhalte als urheberrechtlich geschützt. Nach deutschem Recht hat die Kennzeichnung mit dem Zeichen aber nur deklaratorische Wirkung. Der urheberrechtliche Schutz entsteht mit der Schöpfung des Werkes automatisch, eine Kennzeichnung oder gar Anmeldung wie bei Patenten ist nicht erforderlich.