Zitieren von Daten
In diesem Abschnitt werden Regeln, Empfehlungen und Hinweise zum Zitieren von Forschungsdaten…
Die unerwünschte Nachnutzung
Ein Plagiat ist in der Wissenschaft definiert als das Vortäuschen einer Eigenleistung, die nicht erbracht wurde. Plagiate müssen nicht zwangsläufig gegen Gesetze verstoßen, tun dies aber häufig (z. B. bei mangelnder Zitatkennzeichnung gegen das Urheberrecht[1]). In der Wissenschaft gilt ein strenger Verhaltenskodex, sodass, wenn ein Werk auch nur in geringer, aber systematischer Art von Plagiaten Gebrauch macht, die Werksleistung oder Ansprüche daraus als Ganzes aberkannt werden können.
Jede Fachdisziplin verfügt über Regeln, die auch Bestimmungen zur Zitierung von wissenschaftlichen Werken beinhalten. Diese Regeln sind in der entsprechenden Fachliteratur auffindbar[2]. Darüber hinaus können Studierende auch ihre zuständigen Betreuerinnen und Betreuer dazu befragen. Mit der Einhaltung der fachspezifischen Bestimmungen, können Verdachtssituationen bzgl. eines Plagiats und ähnliche Probleme vermieden werden (vgl. den Artikel Das Zitieren von Daten). Willkürliche Selbstzitierung sollte möglichst vermieden werden. Neuheiten im Zuge einer schon publizierten Entdeckung zu suggerieren kann schon als (Selbst-)Plagiat gelten.
Hier kommt es darauf, ob das Plagiat bereits publiziert wurde und falls dies der Fall ist, in welchem Medium dieses erschienen ist. Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, sollte das persönliche Gespräch mit der Autorin bzw. dem Autor gesucht werden. Falls sich die Veröffentlichung nicht verhindern lässt, ist es empfehlenswert, den Ombusdsman für die Wissenschaft bei der DFG aufzusuchen und den Fall zu schildern.[3] Im Konfliktfall fungieren diese als unparteiische Schiedspersonen und können beratend tätig werden.
Falls die Daten bereits in einem Journal veröffentlicht wurden, sollte dieses bzw. der zuständige Verlag kontaktiert werden. Ein Journal hat die Möglichkeit eine Stellungnahme abzudrucken und eine Veröffentlichung offiziell zurückzuziehen.
Viele Universitäten haben eine Kommission für Verantwortung in der Forschung und oder Wissenschaft eingerichtet. Diese kann bei einem Plagiatsverdacht verständigt werden und daraufhin weitere Schritte einleiten.
Um einen bestmöglichen Ablauf zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, alle Konfliktparteien von Beginn an miteinzubeziehen. Sollte trotz aller Bemühungen keine Einigung möglich sein, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
• Präventive vertragliche Vereinbarungen: Durch eine schriftliche Klärung bzgl. des Umgangs mit Forschungsdaten sind Konfliktfälle vermeidbar.
• Streuungsbreite: Es ist empfehlenswert die Verteilung der Forschungsdaten auf die wesentlichen Personen einzugrenzen, so lange sie nicht veröffentlicht sind.
• Persistente Identifikation: Identifikator-Systeme wie DOI (Digital Object Identifiers) und URN (Uniform Resource Names) verweisen auf Forschungsdaten im Internet und müssen bei der Nachnutzung durch Dritte zitiert werden. Sie erleichtern das Zitat und können ebenfalls als Nachweis für den Zeitpunkt der Erstellung verwendet werden.
• Zitiervorschläge: Durch eigene Zitiervorschläge wird die Zitierung der Quelle vereinfacht und ein "Plagiat aus Faulheit" ggfs. vermieden.
• Elektronischer Fingerabdruck: Mit Tools wie OriginStamp können Forschungsdaten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden. Dadurch ist der Nachweis des Zeitpunkts der Erstellung und der Bezug zu einer bestimmten Person besser möglich.
• Dokumentation: Mit einem Data Curation Profile kann im Zweifelsfall nachgewiesen werden, von wem, wann und wie Daten erstellt wurden.
• Datensicherheit: Wichtigste Daten nur verschlüsselt ablegen.