Urheberrecht
Das Urheberrecht soll die berechtigten Interessen Dritter schützen, weshalb dieser Punkt besonders…
Sichtbarkeit erhöhen – Nachnutzung ermöglichen
Sofern Forschungsdaten urheberrechtlich geschützt sind, ist die Verwertung der Urheberin oder dem Urheber bzw. Rechtinhaberin oder Rechtinhaber vorbehalten. Für Forscherinnen und Forscher bedeutet dies, dass sie entscheiden können, unter welchen Voraussetzungen ihre Daten nachgenutzt werden dürfen. Umgekehrt sind sie bei der Nachnutzung fremder Forschungsdaten auf die Erlaubnis des Rechteinhabers angewiesen. Diese kann z.B. in einem Lizenzvertrag erteilt werden. Außerdem gibt es gesetzlich erlaubte Nutzungen wie das Text- und Data-Mining.
Vor der Veröffentlichung von Forschungsdaten muss sichergestellt werden, dass dies nicht die Rechte Dritter verletzt.
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Eine Lizenz ist ein vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht. Damit erlaubt der Rechteinhaber seinem Vertragspartner, ein Werk auf verschiedene Arten zu nutzen (z.B. zu kopieren, zu speichern oder digital zugänglich zu machen). Vielfach verlangen die Rechteinhaber dafür eine Lizenzgebühr. Neben solchen kommerziellen Lizenzen stehen auch freie Lizenzen zur Verfügung. Diese gestatten die unentgeltliche Nutzung des Werkes.
Durch freie Lizenzen wird die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Inhalts jedermann erlaubt. Dabei können Einschränkungen in Hinblick auf den Verwendungszweck, die Verbreitung von Bearbeitungen oder die Modalitäten einer Weitergabe bestehen. Um freie Lizenzen und häufig vorkommende Bedingungen einfach handhabbar zu machen, gibt es standardisierte Lizenzen. Die am häufigsten verwendeten Lizenzen sind: