E. Böker / CC BY 4.0

Forschungsdaten-management und Forschungsförderer

FDM-bezogene Rahmenbedingungen für drittmittelgeförderte Projekte

Zahlreiche Forschungsförderer haben Forschungsdatenmanagement-bezogene Richtlinien oder Regelungen eingeführt. Die darin formulierte, allgemeine Erwartung ist, dass Forschungsdaten aus staatlich finanzierten Projekten ein öffentliches Gut sind und entsprechend möglichst offen zur Verfügung gestellt werden sollten.

Die Mehrheit der Forschungsförderinstitutionen verweist dabei auf die FAIR-Prinzipien, nach denen Forschungsdaten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sein sollen. Darüber hinaus werden in der Regel rechtliche Beschränkungen bei der Veröffentlichung von Forschungsdaten berücksichtigt. Ferner ist häufig die Einreichung eines Datenmanagementplans (DMP) Pflicht. In diesem Fall können Sie auf die RDMO-Instanz von forschungsdaten.info zurückgreifen, dort stehen entsprechende DMP-Templates verschiedener Forschungsförderer zur Verfügung.

Die spezifischen Bedingungen sollten stets den Richtlinien und Bestimmungen der einzelnen Förderer entnommen werden – je nach Institution variieren diese eventuell auch von Ausschreibung zu Ausschreibung. Nähere Informationen oder Verweise finden sich in diesem Fall in den Ausschreibungstexten selbst. Darüber hinaus bieten zahlreiche Forschungsförderer die Möglichkeit, finanzielle Mittel zur Umsetzung von FDM-bezogenen Maßnahmen einzuwerben. Weitere Details finden sich in der nachfolgenden Übersicht.

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Europäische Union

Europäische Kommission

Ausschreibungen der Europäischen Kommission legen einen starken Fokus auf offene Forschungsdaten. Details finden sich auf den folgenden Seiten, wobei sich PSE auf physical sciences and engineering und HSS auf Humanities and Social Sciences bezieht.

Europäischer Forschungsrat (ERC)

Der Europäische Forschungsrat bietet ein Überblickportal zu Open Science. Hier werden zum einen Kernbegriffe des Forschungsdatenmanagements aus Sicht des ERC definiert und umfassende Informationen zu geeigneten Repositorien dargeboten.

Darüber hinaus finden sich Anleitungen, wie man die Open-Science-bezogenen Anforderungen der Programme Horizon 2020 (2014-2020) und Horizon Europe (2021-2017) Schritt für Schritt erfüllen kann.

Deutschland

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Informationen zu den FDM-bezogenen Anforderungen finden sich im Leitfaden für die Antragstellung: Projektanträge. Hier erfahren Sie, was bereits beim Stellen eines Forschungsantrags in Sachen Forschungsdatenmanagement bedenken sollten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Umgang mit Forschungsdaten. Hier wird u.a. beleuchtet, welche FDM-bezogenen Anforderungen bestehen und welche FDM-bezogenen Mittel (mit-)beantragt werden können. Darüber hinaus erhalten Sie fachspezifische FDM-Empfehlungen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Als Fördermittelgeber der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) unterstützt das BMBF die Bereitstellung von offenen Forschungsdaten.

In diesem Zusammenhang verfolgt es auch den Aktionsplan Forschungsdaten. Dieser sieht die folgenden Kernziele vor:

  • Entwicklung der erforderlichen Technologien um energieeffiziente, sichere und moderne Dateninfrastrukturen aufzubauen und zu betreiben.
  • Damit aus Daten in Wissenschaft und Forschung schneller Erkenntnisse, Ideen und Innovationen werden, werden diese Daten besser nutzbar gemacht und neue Datenquellen erschlossen.
  • Forschende sollen die für den Umgang mit digitalen Daten notwendigen Kompetenzen besitzen und erlernen.

Details zu den Anforderungen an Fördermittelempfänger*innen sind den Ausschreibungen individuell zu entnehmen. Siehe dazu die aktuellen Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien des BMBF sowie das Förderportal des Bundes.

VolkswagenStiftung

Die VolkswagenStiftung unterstützt Open Science und damit auch den Zugang zu offenen Forschungsdaten. Nähere Informationen finden sich in der institutionseigenen Open Science Policy. Als gesonderte Fördermaßnahme besteht das Förderangebot „Data Reuse“. Hier können Fördermittelempfänger*innen zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten beantragen.

Österreich

Österreichischer Wissenschaftsfonds (FWF)

Der Österreichische Wissenschaftsfonds FWF erwartet seit 2019 bei neu bewilligten Projekten einen offenen Zugang zu Forschungsdaten. Näheres ist in der Open-Access-Policy für Forschungsdaten nachzulesen. Weitere Informationen zur konkreten Umsetzung gibt es auf einer eigenen Informationsseite zum Forschungsdatenmanagement. Hier finden sich auch Informationen zum Thema FDM-Finanzierung sowie zu Datenmanagementplänen.

Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF)

Der Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) bekennt sich in seiner Open Science Policy vom März 2022 eindeutig zu den Prinzipien von Open Science und FAIR. Die Anforderungen variieren von Ausschreibung zu Ausschreibung und sind in den jeweiligen Spezifikationen definiert.

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) bekennt sich zu den Prinzipien von Open Science und FAIR. Die Anforderungen variieren von Ausschreibung zu Ausschreibung, allgemeine FDM-Richtlinien oder Policies gibt es nicht.

Schweiz

Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF)

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) beschreibt den offenen Zugriff zu Forschungsdaten als einen wesentlichen Beitrag zur Wirkung, Transparenz und Reproduzierbarkeit wissenschaftlicher Forschung. Weitere Informationen zu spezifischen Richtlinien zur Planung und Umsetzung finden sich auf einer Informationsseite zu Open Research Data.

Innosuisse – Schweizerische Agentur für Innovationsförderung

Im Kerngeschäft fördert Innosuisse als Förderagentur des Bundes wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte. Es werden Projekte an Hochschulforschungsstätten mitfinanziert, welche mit Umsetzungspartnern aus Wirtschaft und Gesellschaft zusammenarbeiten.

Praktiken für das Forschungsdatenmanagement werden nicht explizit vorgegeben, Innosuisse setzt jedoch voraus, dass wissenschaftliche Arbeit, welche im Rahmen der Förderungen geleistet wird oder diesen zugrunde liegt, den Regeln der wissenschaftlichen Integrität sowie der guten wissenschaftlichen Praxis folgt.

Regelungen zum Umgang mit Forschungsdaten sind im Kodex zur wissenschaftlichen Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz niedergelegt (Abschnitt 4.5), auf die sich Innosuisse explizit bezieht. Diese umfassen u.a. die FAIRe Zugänglichmachung von Daten (sofern keine rechtlichen Schranken bestehen).