Den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Forschungsdaten setzen in erster Linie das Urheber- und Datenschutzrecht:
Aus urheberrechtlicher Sicht bereitet schon die rechtliche Zuordnung von Forschungsdaten Schwierigkeiten. Dies ist nicht nur für die Nachnutzung fremder, sondern auch für Zugriff und Publikation der im eigenen Projekt entstandenen Daten entscheidend. Damit eng verknüpft sind Rechtsfragen der Lizenzierung von Daten. Die Komplexität dieser Fragen steigt erheblich, wenn Forschung grenzüberschreitend betrieben wird, da die urheberrechtlichen Regeln in anderen Ländern zum Teil deutlich abweichen.
Demgegenüber unterliegen Forschungsdaten nur dem Datenschutzrecht, wenn sie personenbezogene Informationen enthalten. Die Verarbeitung solcher Daten muss durch die Einwilligung der Betroffenen oder eine gesetzliche Erlaubnis gedeckt sein. In vielen Konstellationen kann durch Anonymisierung Abhilfe geschafft werden. Allerdings ist dies nicht immer möglich, ohne dass die Aussagekraft der Daten verloren geht.
Nicht zuletzt sind Verstöße gegen Urheber- und Datenschutzrecht für die Forscher und Forscherinnen mit Haftungsrisiken verbunden, so dass es sich empfiehlt, rechtliche Implikationen schon zu Beginn eines Forschungsprojektes zu berücksichtigen.
Disclaimer: Diese Seiten thematisieren primär die rechtliche Situation in Deutschland. Informationen zum Recht in Österreich und der Schweiz finden Sie in den entsprechenden Regioseiten.