E. Böker / CC BY 4.0

Forschungsdaten veröffentlichen

Sichtbarkeit erhöhen – Nachnutzung ermöglichen

Sofern Forschungsdaten urheberrechtlich geschützt sind, ist die Verwertung der Urheberin oder dem Urheber bzw. Rechtinhaberin oder Rechtinhaber vorbehalten. Für Forscherinnen und Forscher bedeutet dies, dass sie entscheiden können, unter welchen Voraussetzungen ihre Daten nachgenutzt werden dürfen. Umgekehrt sind sie bei der Nachnutzung fremder Forschungsdaten auf die Erlaubnis des Rechteinhabers angewiesen. Diese kann z.B. in einem Lizenzvertrag erteilt werden. Außerdem gibt es gesetzlich erlaubte Nutzungen wie das Text- und Data-Mining.

Hinternissen vermeiden in Sachen Urheberrecht, Datenschutz und Patentierung. Außerdem: Repositorium und Lizenz auswählen
P. Brettschneider / forschungsdaten.info / CC BY 4.0

Welche rechtlichen Hindernisse können bestehen?

Vor der Veröffentlichung von Forschungsdaten muss sichergestellt werden, dass dies nicht die Rechte Dritter verletzt.

P. Brettschneider / forschungsdaten.info / CC BY 4.0

  • Urheberrechte Dritter: Häufig haben mehrere Personen Rechte an einem Datensatz. Im Zweifel ist dann vor einer Veröffentlichung die Einwilligung aller Rechteinhaber einzuholen: Insbesondere können Datensätze urheberrechtlich geschütztes Material umfassen, dass Dritte erstellt haben. Eine solche Nachnutzung kommt z.B. in den Digital Humanities oft vor. Zudem können die Rechte an Forschungsdaten mehreren Forschenden gemeinschaftlich zustehen (sog. Miturheberschaft), wenn ein Projekt kooperativ konzipiert und durchgeführt wurde. Sofern Forschung weisungsgebunden erfolgt, d.h. nicht in den von der Wissenschaftsfreiheit geschützten Bereich fällt, können die Verwertungsrechte an den Arbeitgeber fallen. Darüber hinaus sind nicht nur Daten, sondern auch die Datenbanken, in denen diese abgespeichert sind, urheberrechtlich geschützt. Insbesondere sind die Rechte des Datenbankherstellers zu beachten. Als Datenbankhersteller gilt, wer die zur Erstellung notwendige finanzielle Investition getätigt hat. An Universitäten oder anderen staatlichen Forschungseinrichtungen wird dies in der Regel die Universität oder ein Forschungsförderer sein.
  • Datenschutz: In vielen Projekten fallen Forschungsdaten an, die personenbezogene Informationen enthalten, d.h. die sich auf einen identifizierten oder identifizierbaren Menschen beziehen. Vor einer Veröffentlichung ist dann zu prüfen, ob sich die personenbezogenen Informationen anonymisieren lassen. Andernfalls muss die Veröffentlichung durch eine gesetzliche Erlaubnis bzw. die Einwilligung des Betroffenen gedeckt sein. Es ist ratsam, bereits bei der Datenerhebung eine geplante Veröffentlichung zu bedenken und sicherzustellen, dass die Einwilligung diese umfasst. Dies gilt umso mehr als gegen Ende eines Projekts Testpersonen, Interviewpartner und andere Betroffene vielfach nicht mehr greifbar sind.
  • Geheimhaltungsabreden: Bei wirtschaftlich wertvollen bzw. sensiblen Daten besteht mitunter ein Geheimhaltungsinteresse. Eine entsprechende Pflicht kann dem Arbeitnehmer per Vertrag oder Dienstanweisung auferlegt werden. Wenn Forschungsdaten unter eine solche Abrede fallen, ist vor ihrer Veröffentlichung zu klären, ob die Abrede dadurch verletzt wird, da andernfalls Unterlassungs- oder sogar Schadensersatzansprüche drohen.
  • Patentierung: Wenn beabsichtigt ist, die Ergebnisse eines Projekts zu patentieren, empfiehlt es sich, Forschungsdaten erst zu veröffentlichen, wenn das Patenterteilungsverfahren abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass nur neue Erfindungen patentiert werden können. Der Charakter als neu kann verloren gehen, wenn die Daten, die eine Erfindung beschreiben, bereits veröffentlicht sind.

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Lizenzvergabe

Eine Lizenz ist ein vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht. Damit erlaubt der Rechteinhaber seinem Vertragspartner, ein Werk auf verschiedene Arten zu nutzen (z.B. zu kopieren, zu speichern oder digital zugänglich zu machen). Vielfach verlangen die Rechteinhaber dafür eine Lizenzgebühr. Neben solchen kommerziellen Lizenzen stehen auch freie Lizenzen zur Verfügung. Diese gestatten die unentgeltliche Nutzung des Werkes.

Welche freien Lizenzen gibt es?

Durch freie Lizenzen wird die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Inhalts jedermann erlaubt. Dabei können Einschränkungen in Hinblick auf den Verwendungszweck, die Verbreitung von Bearbeitungen oder die Modalitäten einer Weitergabe bestehen. Um freie Lizenzen und häufig vorkommende Bedingungen einfach handhabbar zu machen, gibt es standardisierte Lizenzen. Die am häufigsten verwendeten Lizenzen sind:

  • Creative Commons (CC) / für Texte, Abbildungen und Daten geeignet
  • GNU General Public License (GPL) / für Software konzipiert
  • Open Data Commons (ODC) / für Datenbanken konzipiert
  • Community Data License Agreement / für Daten konzipiert

Lizenzen variieren nach Offenheit.
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