Datenmanagementplan
Ein Datenmanagementplan kann die Forschenden während ihres Projektes mit der Datenaufbereitung…
Anforderungen an drittmittel-geförderte Projekte
E. Böker / CC BY 4.0
Die meisten Forschungsförderer (Forschungsräte, Vereine und Stiftungen) im internationalen Raum haben Richtlinien für das Forschungsdatenmanagement eingeführt. Die allgemeine Erwartung ist, dass Forschungsdaten aus mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten ein öffentliches Gut sind, die mit so wenigen Einschränkungen wie möglich offen zur Verfügung gestellt werden sollten.
Die Geldgeber legen ihre individuellen Datenrichtlinien zugrunde, die Hinweise geben, wie mit Forschungsdaten umzugehen ist.
Mittlerweile verlangen viele deutsche Forschungsförderinstitutionen und europäische Förderprogramme verpflichtende Angaben zu einer Weiterverwendung bzw. Verwertung der Daten nach Abschluss des Projektes. Nähere Auskünfte über den erwarteten Umgang mit Forschungsdaten findet sich zumeist in den Ausschreibungstexten (z.B. den Bekanntmachungen des BMBF) oder den allgemeinen Rahmenbedingungen der entsprechenden Förderer (z.B. DFG).
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erwartet seit März 2022 eine verpflichtende Beschreibung zum Umgang mit Forschungsdaten, die Teil der Begutachtung ist. Eine entsprechende Checkliste für Antragstellende liegt vor. Eine Dokumentation und Beschreibung der Forschungsdaten ist zudem „Teil der Berichtspflicht nach Abschluss des Projekts.“ Die DFG empfiehlt, sich möglichst frühzeitig (während der Planungsphase) mit einem Forschungsdatenzentrum oder Repositorium in Verbindung zu setzen, bei dem die Daten hinterlegt werden können. Außerdem gilt: „Kosten, die für den projektspezifischen Umgang mit Forschungsdaten anfallen, sollten beantragt werden.“
Auch für die langfristige Bereitstellung sowie die Aufbereitung und Verfügbarmachung von Forschungsdaten gibt es Fördermöglichkeiten (z.B. bei der Volkswagenstiftung).
Der Österreichische Wissenschaftsfonds (FWF) erwartet seit Jahresbeginn 2019 bei Projekten, die durch ihn bewilligt werden, einen DMP und den offenen Zugang zu Forschungsdaten, wenn diese mithilfe von FWF-Mitteln erhoben und/oder analysiert werden: „Für Forschungsdaten, die den wissenschaftlichen Publikationen des Projekts zugrunde liegen, ist der offene Zugang verpflichtend. […] Sollte […] ein offener Zugang zu diesen Daten nicht oder nur teilweise möglich sein, ist das im Datenmanagementplan (DMP) zu begründen.“
Auch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG betont den Wert von Open Science und weist in ihren Ausschreibungen seit einiger Zeit darauf hin, dass ein DMP ein geeignetes Werkzeug ist, um sich mit dem Forschungsdatenmanagement auseinanderzusetzen. In den IKT der Zukunft Ausschreibungen der FFG vom November 2020 wird erstmals verpflichtend ein DMP verlangt. Die erste Version ist jeweils bereits bei der Antragstellung vorzulegen.
Der Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds WWTF bekennt sich in seiner Open Science Policy vom März 2022 ebenfalls zu den Prinzipien von Open Science und FAIR. Eine allgemeine Verpflichtung zur Erstellung von DMPs oder zur Veröffentlichung von Forschungsdaten gibt es derzeit jedoch nicht. Die Anforderungen variieren von Ausschreibung zu Ausschreibung und sind in den jeweiligen Spezifikationen definiert.
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) erachtet den offenen Zugriff auf Forschungsdaten als einen wesentlichen Beitrag zur Wirkung, Transparenz und Reproduzierbarkeit wissenschaftlicher Forschung. Forschungsdaten sollten aus Sicht des SNF nicht nur sorgfältig aufbereitet und archiviert, sondern auch so weit wie möglich zugänglich gemacht werden (siehe Grundsatzerklärung des SNF zu ORD).
In diesem Zusammenhang verlangt der SNF für die meisten Förderinstrumente seit Oktober 2017, dass zusammen mit dem Projektantrag ein Datenmanagementplan (DMP) eingereicht wird. Sofern keine rechtlichen (insbesondere urheber- und datenschutzrechtlichen) oder ethischen Gründe dagegen sprechen, sollen die Daten, die dem Forschungsergebnis zugrunde liegen beziehungsweise während des Forschungsprozesses entstanden sind, spätestens nach Abschluss des Forschungsprojekts öffentlich zugänglich gemacht werden.
Bei Ausschreibungen der Europäischen Kommission - etwa Horizon Europe - müssen Forschende Angaben in einem „Data Management Plan“ vornehmen. Zu den Kriterien von Horizon Europe gehört die Auflage, dass die Datenhaltung den FAIR-Prinzipien folgen muss; d.h. Daten müssen auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sein.
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Ausschreibung, daher bitte diese jeweils genau daraufhin ansehen. Unterstützung erhalten Sie dabei von der Forschungsförderungseinrichtung und der FDM-Abteilung Ihrer Einrichtung. Die folgenden Angaben geben nur einen verallgemeinerten Überblick.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen:
Weitere Informationen:
Weitere Informationen vom FWF
Horizont Europa ist das neunte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union und weltweit das größte Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation. Es ist auf sieben Jahre angelegt, startet 2021 und löst EU Horizon 2020 ab. Informationen und offizielle Bekanntgaben finden sich auf dem Funding-und-Tender-Portal der EU-Kommission.
Weitere Auskunft:
Weitere Informationen:
Förderprogramm der EU im Zeitraum 2014 bis 2020.
Weitere Informationen:
Es lohnt sich auch dann einen Datenmanagementplan zu erstellen, wenn dieser nicht vorgegeben wird, da hierdurch einige zentrale Aspekte in Bezug auf die Forschungsdaten klar werden. Dies muss nicht immer bedeuten, dass die Forschungsdaten auch publiziert werden. Es gibt Gründe, wo von einer Veröffentlichung sogar abzuraten ist, was in einem DMP vermerkt werden kann. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine Patentierung geplant ist oder es sich um Auftragsforschung oder angewandte Forschung handelt, deren Ergebnisse kommerziell verwertet werden können. Zu beachten ist dabei stets auch der Datenschutz.
Folgende Punkte sollten daher zu Beginn bedacht werden:
Durch das systematische, schriftliche Festhalten dieser Punkte in einem FDM-Plan können mögliche Unklarheiten oder Lücken leichter erkannt und bereits im Vorfeld behoben werden.