Referentenentwurf zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) einsehbar

Am 01. Februar 2017 wurde der „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG) vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht.

In diesem Referentenentwurf sollen die gesetzlich erlaubten urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Bereich Bildung und Wissenschaft, ohne dass es einer Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf, neu geregelt werden. Der Schwerpunkt der Reform liegt in dem neuen Unterabschnitt 4 „Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen“. Behandelt werden die Vorschriften für Unterricht, Wissenschaft und Intuitionen wie etwa Bibliotheken, einschließlich einer neuen Vorschrift für das sog. Text und Data Mining, der softwaregestützten Auswertung großer Datenmengen (§§ 60a bis 60h). Die Freie Universität Berlin erläutert dabei die wichtigen Aspekte des Referentenentwurfs zum UrhWissG für Universitäten.