NRW und Schleswig-Holstein: Koalitionsverträge heben Bedeutung von Open Science hervor

beide schwarz-grüne Regierungen lassen Pläne und Bestrebungen zu Forschungsdaten verlauten.

In zwei Bundesländern wurden infolge der Landtagswahlen neue Koalitionsverträge geschlossen. In beiden Verträgen wird das Thema Forschungsdatenmanagement angesprochen und entsprechende Pläne der Landesregierungen vorgestellt.

In Nordrhein-Westfalen wurde am 23. Juni der schwarz-grüne Koalitionsvertrag vorgestellt. Dieser sieht vor, dass die Digitalisierung in allen Ressorts vorangetrieben werden soll. Dies betrifft auch Open Science und Open Data. Im Folgenden ein Auszug aus "6. Hochschulen und Wissenschaft":

"Unsere Hochschulen werden Präsenzhochschulen bleiben, bei gleichzeitig voranschreitender Digitalisierung in Forschung und Lehre. Wir fördern digitale Lehre und digitales Lernen an den Hochschulen sowie eine offene Wissenschaft (Open Science), mit freiem Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen (Open Access), Forschungsdaten (Open Data) und Bildungsmaterialien (Open Educational Resources) und die Nutzung quelloffener und möglichst freier Software (Open-Source-Software)."

In "8. Digitalisierung" wird auf Open Data näher eingegangen:

"Die Erreichung unserer digitalen Vorhaben und Ziele werden wir in einer Digitalagenda des Landes Nordrhein-Westfalen fokussieren. Wir wollen eine Datenstrategie für Nordrhein-Westfalen erarbeiten. Ziel ist eine innovative und faire Datenökonomie und eine informierte Zivilgesellschaft. Zugang zu Daten sowie ihre Teilung und Nutzung wollen wir fördern. Wir stärken das Open Government. Dabei steht für uns der Grundsatz von Open Data im Mittelpunkt, um vorhandene Datenschätze zu heben und über einen zentralen Datenraum zugänglich zu machen. Aber auch auf Datensouveränität werden wir achten, um dem wichtigen Datenschutz gerecht zu werden und datengetriebene Geschäftsmodelle unter fairem Wettbewerb insbesondere zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen zu ermöglichen. Europäisches Datenrecht wollen wir konsequent umsetzen und in seinen Möglichkeiten nutzen sowie Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsverfahren unterstützen.

[...]

Die Verwaltung richtet eine Open-Data-Plattform ein. Wir setzen Open Data unter konsequenter Beachtung des Datenschutzes um und ermöglichen so unter enger Einbeziehung der Landesdatenschutzbeauftragten den Einsatz von Künstlicher Intelligenz mit öffentlichen Daten."

Zum gesamten Koalitionsvertrag kommen Sie hier.

In Schleswig-Holstein wurde am 28. Juni der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen offiziell unterzeichnet. Darin bekennen sich die Parteien zu dem Plan, Open Access bezüglich Open Data und Open Science zu erweitern. Ferner soll die Vernetzung von Forschungsdatenmanagement und Nationaler Forschungsinfrastruktur weiter in den Vordergrund rücken.

Im Kapitel "Digitalisierungsoffensive Hochschulen" heißt es:

"Mit der Open Access-Strategie befürworten und fördern wir den offenen digitalen Zugang zu den Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung und zu den Quellen des kulturellen Erbes. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Open Access als Standard etabliert wird. Dabei werden wir insbesondere eine Erweiterung von Open Access hinsichtlich Open Data und beziehungsweise oder Open Science sowie die Vernetzung zum Forschungsdatenmanagement und der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur in den Blick nehmen."

Dem Thema "Open Data" widmet der Koalitionsvertrag ein eigenes Kapitel:

Wir heben den Schatz von mit öffentlichen Mitteln erwirtschafteten, nicht personenbeziehbaren Daten, indem wir diese nach den Prinzipien der Open Data, also unter anderem zeitnah, kosten- und lizenzfrei, zur Verfügung stellen. Die kostenfreie Verfügbarmachung großer Mengen noch völlig ungenutzter Daten trägt auch dazu bei, das gesamte Wertschöpfungspotenzial von KI für unsere Wirtschaft und Wissenschaft zur Entfaltung zu bringen. Je mehr Daten aus öffentlichen und privaten Quellen zur Verfügung stehen und miteinander kombiniert werden können, desto besser lässt sich das Potenzial von Künstlicher Intelligenz ausspielen, lassen sich neue Geschäftsmodelle, neue Anwendungen und neue Lösungen für öffentliche Leistungen entwickeln. Solche Skaleneffekte können zusätzlich durch das Zusammenkommen von Daten des öffentlichen und des privaten Sektors ermöglicht werden.So steigern wir auch die Produktivität unserer Wirtschaft und verbessern die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung. Nur auf diese Weise lassen sich die Chancen der Datenökonomie umfassend nutzen. Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir beraten, wie wir auch ungenutzte privatwirtschaftliche Daten zur Nutzung im Open-Data-Portal des Landes einpflegen können.

Die Bereitstellung öffentlicher Daten wird damit künftig zum entscheidenden Standortvorteil. Oft sind der Abruf und die Verwendung öffentlicher Daten mit Kosten verbunden, was insbesondere kleine Unternehmen und Start-ups vor erhebliche finanzielle Hürden stellt unddas Schaffen von Wertschöpfung verhindert.

Wir starten deshalb eine Landesdatenbereitstellungs- und -nutzungsoffensive, die neben dem Aufbau eines Kompetenzzentrums für Datenmanagement, in dem wir unser Daten-know-how bündeln wollen, einen weiteren Kern unserer künftigen Landesdatenstrategie bilden wird. In der Verwaltung erschaffen wir eine Datenkompetenz (Data Literacy) mit einer Kultur des Datenteilens und Datennutzens. Dazu werden wir in den Ressorts die Funktion einer oder eines Datenbereitstellungsnutzungsbeauftragten einführen und das Thema Datennutzung als verpflichtende Standardfortbildung etablieren. Wir erkennen den verstärkten Bedarf an Mitarbeitenden mit Kenntnissen in Data Science und werden diese Kompetenzen in den Landesministerien in den kommenden Jahren weiter aufbauen.

Unser Ziel ist es, Datensilos aufzubrechen und die vielfältigen Daten des öffentlichen Sektors kostenfrei zugänglich und nutzbar zu machen. Dazu gehört die Entwicklung einer leistungsfähigen Dateninfrastruktur und von Datenräumen, die Datenportabilität und Dateninteroperabilität ermöglichen, welche möglichst vielen Nutzenden einen freien Zugriff erlauben.

Wir wollen Motor offener Daten sein und die Entwicklung gemeinsamer Datenstandards, mit denen Daten nach allgemein gültigen Kriterien und einheitlichen maschinenlesbaren Formaten aufbereitet und in hoher Qualität nutzendengerecht mit offenen Schnittstellen zur Verfügung gestellt werden, forcieren. Dafür werden wir uns auch auf Bundesebene einsetzen und Initiativen ergreifen. Wir werden unser Open-Data-Portal entsprechend weiterentwickeln. In der vergangenen Legislaturperiode wurde erfolgreich der Grundstein für die weitere Entwicklung gelegt. Das Offene-Daten-Gesetz werden wir weiterentwickeln mit dem Ziel, noch mehr Daten zur Verfügung zu stellen und diese nutzbar zu machen.

Den rechtlichen Rahmen für die Beschleunigung werden wir in einem Landesdatennutzungsgesetz bündeln, mit dem wir die rechtlichen Hürden in der Nutzung von Daten abbauen. In diesem Zusammenhang werden alle Fachgesetze, wie zum Beispiel das Landeskrankenhausgesetz, und untergesetzlichen Vorgaben daraufhin überprüfen, ob sie einer umfassenden Datennutzung entgegenstehen.

Auf Bundesebene setzen wir uns für eine neue Transparenzgesetzgebung ein, die die zahlreichen, bestehenden Transparenzgesetze auf Bundes- und Landesebene vereinheitlicht und gemeinsame Standards setzt. Unser Ziel ist darüber hinaus, dass wir sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene ein einheitliches Open-Data-Portal aufbauen."

Zum Koalitionsvertrag kommen Sie hier.