Leitfaden „Bildrechte in der kunsthistorischen Praxis“ veröffentlicht

Der Verband Deutscher Kunsthistoriker legt einen Leitfaden für jene Fragen und Fallszenarien vor, die in der kunsthistorischen Praxis besonders relevant sind.

Im Fach Kunstgeschichte nehmen digitalisierte Reproduktionen von Kulturgut und Archivmaterialien innerhalb der unterschiedlichen Typen von Forschungsdaten einen bedeutenden Bereich ein. Ohne deren Bereitstellung für die Forschenden – in Publikationen, Datenbanken, Repositorien o. ä. – wäre kunsthistorische Forschung nicht möglich. 
Der Umgang mit Bilddaten stellt jedoch besondere Ansprüche rechtlicher und auch ethischer Art. Jede Verwendung, Speicherung und Publikation von Bilddaten setzt eine Prüfung etwaiger Nutzungs- und Urheberrechte, von Lichtbildschutz und Persönlichkeitsrechten voraus. Die Klärung von Bildrechten ist daher ein notwendiger Anteil des Forschungsalltags und oft mit vielen Fragen und Problemen verbunden. Der Verband Deutscher Kunsthistoriker legt nun einen Leitfaden für jene Fragen und Fallszenarien vor, die in der kunsthistorischen Praxis besonders relevant sind.

Der Leitfaden wurde von einem Arbeitsausschuss des Verbandes konzipiert und in Auftrag gegeben. Verfasserin ist die auf Urheberrecht spezialisierte Juristin Dr. Veronika Fischer unter Mitarbeit von PD Dr. Dr. Grischka Petri. 

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