Entschließung der Datenschutzkonferenz (DSK): Wissenschaftliche Forschung – selbstverständlich mit Datenschutz
sofern Zugriff auf identifizierende Angaben nicht ausgeschlossen werden kann, sollten u.a. Anonymisierung und Pseudonymisierung Anwendung finden.
Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, hat eine Entschließung zum Thema Wissenschaftliche Forschung - selbstverständlich mit Datenschutz veröffentlicht. Darin heißt es:
"Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) unterstreicht, dass wissenschaftliche Forschung und Datenschutz miteinander vereinbar sind.
[...]
Die DSGVO zielt daher darauf ab, einen Ausgleich zwischen der Forschungsfreiheit auf der einen Seite und dem Recht des Einzelnen auf Achtung seines Grundrechts auf Datenschutz zu schaffen. So weist Artikel 89 DSGVO darauf hin, dass Verarbeitungen von personenbezogenen Daten für die wissenschaftliche Forschung geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen im Sinne der DSGVO unterliegen, mit denen insbesondere die Achtung des Grundsatzes der Datenminimierung gewährleistet werden muss. Die DSK unterstützt daher nachdrücklich die Förderung und Erforschung von Methoden, Forschungsdaten so zu verarbeiten, dass Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich geschützt werden. Soweit ein Zugriff auf identifizierende Angaben nicht durch geeignete innovative Methoden ausgeschlossen werden kann, sollten Anonymisierung, Pseudonymisierung, Datentreuhänderschaften und andere Instrumente vorgesehen werden.
Die DSK begrüßt die Überlegungen der Bundesregierung, ein allgemeines Forschungsdatengesetz auf den Weg zu bringen, das das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrt. Flankiert werden sollte dieses allgemeine Forschungsdatengesetz durch Forschungsregelungen in einzelnen Bereichen."
Die gesamte Entschließung finden Sie hier.