Bundestag beschließt neues Gesetz zum Urheberrecht für die Wissenschaft (UrhWissG)

Das neue Gesetz schafft klare Regeln für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken und deren Nutzung für Forschung und Lehre.

Das Ziel des neu verabschiedeten und auf 5 Jahre befristeten Gesetzes ist es durch konkrete Regelungen einen Mindestzugang zu urheberrechtlich geschützen Werken für Lehrende und Forschende sicherzustellen ohne dass die Einholung einer Erlaubnis des Autors notwendig wird.

Kernstück des neuen Gestzes sind sechs neue Schrankenregelungen:

  •  Nutzung von bis zu 15% eines Werkes für den Unterricht an Schulen und Hochschulen (§ 60a UrhG)
  •  Erleichterung der Erstellung von Unterrichts- und Lehrmedien (§ 60b UrhG)
  •  Nutzung von bis zu 15% eines Werkes für nicht-kommerzielle Forschung; bis zu 75% für eigene Forschung (§ 60c UrhG)
  •  Regelung von Text- und Data Mining (§ 60d UrhG)
  •  Regelung für Bibliotheken bspw. Erlaubnis zur Bestandsdigitalisierung und Regelung des Versands von digitalen Kopien (§ 60e UrhG)
  •  Regelungen für Museen und Archive (§ 60f UrhG)

Autoren erhalten weiterhin eine Entlohnung für die Nutzung Ihrer Werke. Diese wird über Verwertungsgesellschaften wie die VG WORT geregelt.


Eine Nutzung von Zeitungsartikeln wie bisher ist jedoch nicht mehr möglich.

Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung, sagt zum neuen Gesetz:


"Die heute beschlossene Neuregelung des Urheberrechts dient Bildung und Wissenschaft. Die reformierten Regelungen sind ein Gewinn für die gute Lehre und Forschung: So können Hochschulen Studierenden Auszüge aus Werken zur Verfügung stellen; Forschende können zeitgemäße, digital gestützte Wissenschaft betreiben. Wir schaffen damit Rechtssicherheit. Und wir machen den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken in der Praxis der Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen einfacher. Zugleich werden die Urheber angemessen vergütet."

Sollte das Gesetz wie erwartet den Bundesrat passieren, tritt es am 01.03.2018 in Kraft.

Mehr Informationen finden Sie ind er Pressemitteilung des Budnesministeriums für Bildung und Forschung.