Europäischer Datenschutzausschuss: Neue Leitlinien zur Anonymisierung personenbezogener Daten
die Leitlinien sind bis zum 30. Oktober Gegenstand einer öffentlichen Konsultation
Der Europäische Datenschutzausschuss berichtet über neue Leitlinien zur Anonymisierung (Fettschrift entfernt):
Mit den neuen Leitlinien des EDSA wird der Begriff der anonymen Daten klarer gefasst, wobei auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-413/23 P EDSB/SRB vom 4. September 2025 und andere Rechtsprechung des EuGH zu berücksichtigen sind.
[…]
Das Framework verwendet drei Kriterien, um zu testen, ob Daten anonym sind: 1) keine Aufzeichnungsisolation, 2) keine Verknüpfung und 3) keine Schlussfolgerung. Wenn alle drei Kriterien erfüllt sind, können die Daten sicher als anonym betrachtet werden. Wenn eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist, sollte eine weitere Analyse durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Daten als anonym angesehen werden können.
Die Leitlinien werden bis zum 30. Oktober 2026 Gegenstand einer öffentlichen Konsultation sein und den Interessenträgern Gelegenheit zur Stellungnahme und Rückmeldung geben.