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DFG: Zweite konzertierte Aktion im Programm „Forschungsgroßgeräte“ zur Unterstützung von Investitionen in Datenspeichersysteme

Es geht konkreter um Datenspeichersysteme zur Stärkung der NFDI.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft berichtet über eine neue Aktion im Programm Forschungsgroßgeräte:

In enger Abstimmung mit Bund und Ländern fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Programm „Forschungsgroßgeräte“ nach Art. 91b GG die Beschaffung von Datenspeichersystemen an deutschen Hochschulen, die für die Aufgaben der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und ihrer Konsortien genutzt werden sollen.

Hintergrund

Die bisherigen Fördermaßnahmen für die NFDI-Konsortien erlauben keine signifikanten Ausgaben für Investitionen. Nachdem sich die NFDI erfolgreich etabliert hat, zeichnet sich allerdings ein gesteigerter Bedarf an Datenspeicherinfrastruktur ab. Um diesem Bedarf zu begegnen, hat sich der Ausschuss für Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik der DFG dafür ausgesprochen, zusätzliche, zeitlich begrenzt zur Verfügung stehende Mittel aus dem von ihm betreuten Programm „Forschungsgroßgeräte“ zur Stärkung der NFDI einzusetzen. Dies erfolgt im Rahmen der sogenannten vernetzten Infrastrukturplattform, mit der auch übergreifende Ziele verfolgt werden können. Diese Plattform ist ein Instrument der „Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten, Großgeräte und Nationales Hochleistungsrechnen“ (AV-FGH), die dem Programm zugrunde liegt. Anträge können in einem Umfang von rund 20 Millionen Euro Gesamtkosten gefördert werden (DFG-Anteil: 50 Prozent). Nach einer erfolgreichen ersten Antragsrunde im vergangenen Jahr erfolgt nun eine zweite Ausschreibung, da sich gezeigt hat, dass die Bedarfe an Speicherinfrastruktur noch nicht ausreichend gedeckt sind.

Bedingungen der Förderung

Die Aktion richtet sich an Hochschulen, die sich durch den Betrieb eines Datenspeichersystems an den Aufgaben eines oder mehrerer NFDI-Konsortien beteiligen oder dies planen. Gefördert werden können den Programmgrundsätzen entsprechend nur reine Investitionskosten, und zwar für alle Arten von Speichersystemen inklusive –in angemessener Relation – weiterer Compute-Ressourcen für die Datenprozessierung, wie z.B. Datenbereitstellung, Langzeitarchivierung oder georedundante Datenspiegelung, unabhängig von der Art der Nutzung. Es gilt die übliche hälftige Finanzierung aus Landesmitteln. 

In dieser konzertierten Aktion ist es nicht notwendig, die Beschaffung des beantragten Geräts direkt mit laufenden oder geplanten Forschungsvorhaben zu begründen. Die Beschaffung der Speichersysteme muss vielmehr durch die Bedarfe der damit zu versorgenden NFDI-Konsortien hergeleitet werden, da das Vorhalten und Bereitstellen der Daten erfolgt, ohne dass eine weitere Nutzung unmittelbar absehbar ist. Dabei ist auch eine nur anteilige Bedarfsdeckung durch ein System sowie die Unterstützung eines Konsortiums durch mehrere Standorte bzw. Anträge möglich. Entsprechend müssen die Konsortien im Antrag ihre Bedarfe konkret darlegen und den Umfang plausibel belegen können. Dies setzt voraus, dass Anträge im Vorfeld bestmöglich koordiniert werden. Außerdem soll in den Anträgen dargelegt werden, wie die Schnittstelle zwischen den Betreibenden des Speichersystems und der NFDI ausgestaltet wird, um eine angemessene Integration des Systems in das Gesamtkonzept der NFDI zu gewährleisten.

Die für diese Aktion zur Verfügung stehenden Mittel sind zeitlich begrenzt, daher wird erwartet, dass die Beschaffungen der Speichersysteme schnellstmöglich umgesetzt werden können (Förderentscheidungen können voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals 2027 getroffen werden). 

Frist für die Einreichung von Absichtserklärungen ist der 14. Juli 2026. Frist für Vollanträge ist der 6. Oktober 2026.

Weitere Informationen

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