Europäischer Datenschutzausschuss verabschiedet Leitlinien über die Verarbeitung personenbezogener Daten für wissenschaftliche Forschung
Diese Leitlinien sind bis 25. Juni Gegenstand einer öffentlichen Konsultation.
Der Europäische Datenschutzausschuss berichtet über die Verabschiedung von Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten:
Brüssel, 16. April – Der EDSA hat auf seiner letzten Plenartagung Leitlinien für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken angenommen. Darüber hinaus hat der Ausschuss ein Team geschaffen, um die Fertigstellung der Leitlinien zur Anonymisierung zu beschleunigen. Der EDSA hat auch zwei Stellungnahmen zu den beiden Sätzen der Europrivacy-Zertifizierungskriterien für die Genehmigung als Europäische Datenschutzsiegel angenommen, von denen eines als Instrument für Übermittlungen verwendet werden soll.
Viele Bereiche der wissenschaftlichen Forschung beruhen auf der Verarbeitung personenbezogener Daten von Einzelpersonen, was zu bedeutenden wissenschaftlichen Durchbrüchen geführt hat, die der Gesellschaft zugutekommen. Der Aufstieg neuer Technologien, wie künstliche Intelligenz, trägt auch zum wissenschaftlichen Fortschritt bei, indem es Forschern ermöglicht wird, Daten auf innovative Weise zu nutzen und zu analysieren.
Das Hauptziel der Leitlinien des EDSA zur wissenschaftlichen Forschung besteht darin, Forschern mehr Klarheit zu verschaffen und die Einhaltung der DSGVO zu erleichtern und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte des Einzelnen zu gewährleisten.
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Die Leitlinien werden bis zum 25. Juni Gegenstand einer öffentlichen Konsultation sein und den Interessenträgern Gelegenheit zur Stellungnahme und Rückmeldung geben.