E. Böker / CC BY 4.0

Gute wissenschaftliche Praxis und FDM

Ein Überblick über die DFG Leitlinien

Die Basis einer vertrauenswürdigen Wissenschaft bildet die wissenschaftliche Integrität. Daher tragen Forscherinnen und Forscher die Verantwortung, ihre Tätigkeit nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis auszuführen. Den Umgang mit Forschungsdaten hat die DFG in ihre Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis aufgenommen. In dem Portal Wissenschaftliche Integrität stellt die DFG eine Kommentierung des Kodex bereit.

Ein Überblick.

Phasenübergreifende Qualitätssicherung
Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis beziehen sich auf den gesamten Forschungsprozess, damit in allen Schritten eine Qualitätssicherung stattfindet. Dabei sollen die fachspezifischen Standards und etablierten Methoden eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Erhebung, Prozessierung und Analyse von Forschungsdaten. Die im Forschungsprozess entstehenden Forschungsdaten werden beschrieben. Daten, die nachgenutzt werden, sind zu kennzeichnen und mit der Originalquelle zu belegen. Falls sich bereits publizierte Forschungsdaten nachträglich als fehlerhaft erweisen, so sind diese schnellst möglich zu korrigieren.

Akteure, Verantwortliche und Rollen
Die Rollen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Personen müssen zu jedem Zeitpunkt des Forschungsprozesses geklärt sein, heißt es in den Leitlinien. Dies erfordert regelmäßigen Austausch und Absprachen innerhalb der Projektgruppe.

Forschungsdesign
Schon während der Planung eines Forschungsvorhabens ist der aktuelle Forschungsstand zu berücksichtigen. Den bereits veröffentlichten Wissensstand zu dem Thema gilt es zu recherchieren. Forschungsdatensätze lassen sich in Repositorien suchen. Diese wiederum können in Verzeichnissen wie re3data recherchiert werden.

Abb. 1: Schaubild Gute wissenschaftliche Praxis - Böker / CC BY 4.0

Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte
Rechtliche und ethische Pflichten sind bei wissenschaftlicher Forschung und im Umgang mit Forschungsdaten zu berücksichtigen. Insbesondere müssen urheber- und datenschutzrechtliche Bestimmungen aber auch ethische Aspekte eingehalten werden. Nicht zuletzt sollten schon zu Beginn eines Projektes Vereinbarungen getroffen werden, die Nutzung und Zugang im Hinblick auf die daraus hervorgegangenen Daten regeln. Genehmigungen und Ethikvoten sollten umgehend bei der Erhebung eingeholt werden, um Konflikten bei der Verwendung der Forschungsdaten vorzubeugen. Sofern Sie mit Kooperationspartnern zusammen arbeiten, müssen derartige Fragen auch in Kooperationsverträgen geregelt werden.

Methoden und Standards
Grundsätzlich sollen wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methoden angewendet werden. Sofern aber neue Methoden entwickelt und eingesetzt werden, sind sowohl die Qualitätssicherung als auch die Etablierung von Standards zentral. Dies ist bei der Erhebung von Forschungsdaten wichtig, um eine Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Forschungsergebnissen zu gewährleisten.

Dokumentation
Forschungsergebnisse sind nach den im Fach üblichen Standards zu dokumentieren, damit die Ergebnisse überprüft werden können. Dazu zählen explizit auch die Forschungsdaten, die für das Verständnis der Ergebnisse relevant sind. Daher fordert die DFG-Leitlinie, dass auch Einzelergebnisse, die eine Forschungshypothese nicht stützen, dokumentiert werden. Eine Selektion von Ergebnissen habe zu unterbleiben.

Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen
Unabhängig von den Vorgaben Dritter entscheiden die Forschenden, welche Ergebnisse publiziert werden. In den Leitlinien steht: „Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen zugrundeliegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen […] verfügbar zu machen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen.“ Dies gewährleistet Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit und Nachnutzbarkeit. Insbesondere befördert eine Publikation die FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, Re-Usable“). Sofern allerdings eine Patentanmeldung oder eine kommerzielle Verwertung geplant ist, können Einschränkungen bezüglich des öffentlichen Zugangs notwendig sein, damit diese möglich bleibt. Auch andere Gründe wie Urherberrecht, Datenschutz, ethische Gründe, Gefahr des Missbrauchs sollten gut überlegt sein. Sofern Sie hier Fragen haben, sollten Sie nicht zögern, mit dem FDM-Referenten bzw. der FDM-Referentin, der Rechtsabteilung oder dem Forschungssupport Ihrer Einrichtung Kontakt aufzunehmen.

Autorschaft
Autorin bzw. Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Dies ist gegeben, wenn in wissenschaftserheblicher Weise an der Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung bzw. Bereitstellung von Daten mitgewirkt wurde. Alle Autorinnen und Autoren müssen der Publikation von Forschungsdaten zustimmen. Sofern nicht anders gekennzeichnet, tragen die Autorinnen und Autoren die Verantwortung für die Publikation. Nicht zuletzt ist die Auszeichnung der Forschungsdaten mit Metadaten und das Einsetzen eines persistenten Identifikators wichtig, damit diese korrekt zitiert werden können. Auch dies im Blick zu behalten, obliegt den Verantwortlichen.

Publikationsorgan
Als Publikationsorgan dienen anerkannte Datenarchive und Datenrepositorien. Insbesondere gilt es bei der Auswahl, die Seriosität neuer Publikationsorte sorgfältig zu prüfen. Für Datenrepositorien gibt es Gütesiegel, etwa das CoreTrustSeal oder das nestor-Siegel. Laut den DFG Leitlinien soll berücksichtigt werden, ob das Publikationsorgan die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis beachtet.

Archivierung
In Bezug auf die Archivierung wird in den Leitlinien festgehalten: „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten […] sowie die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien […],  gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. “ In vielen Fachdisziplinen hat sich eine zehnjährige Aufbewahrungfrist der Forschungsdaten als Standard etabliert. Eine kürzere Speicherung oder gar die Löschung sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Das kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn datenschutzrechtliche Aspekte nicht gewahrt wurden. Die Aufbewahrungsfrist startet am Tag der Herstellung des öffentlichen Zugangs. Dabei ist für die Datenarchivierung wichtig, dass die Daten für andere nachvollziehbar beschrieben sind. Zu beachten ist ferner, dass die Forschungsdaten entweder in der Einrichtung verbleiben, in der sie entstanden sind, oder sie in öffentlich zugänglichen Datenrepositorien publiziert werden. Viele Universitäten bauen eigene Repositorien auf, in denen Daten abgelegt werden können. Diese bieten sich insbesondere dann an, wenn keine geeigneten fachspezifischen Repositorien zur Verfügung stehen.

Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Bei Fälschung oder Erfindung von Forschungsdaten liegt ein wissenschaftliches Fehlverhalten vor. Die Forschungseinrichtungen haben Verfahren eingerichtet, wie bei derartigen Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis vorgegangen wird.